Krankheit der Kindertagespflegeperson / Notfallplan

 

Im Falle einer Erkrankung, werde ich versuchen möglichst zeitig Ihnen dies zu signalisieren, damit Sie die Betreuung ihrer Kinder anderweitig organisieren können.  

Auch werde ich versuchen die Zeitspanne bis zur Wiederaufnahme der Arbeit möglichst sorgfältig abzuschätzen. 

Schon bei Vertragsabschluss werde ich gemeinsam mit Ihnen einen Notfallplan erstellen und überlegen, wer in diesem Fall aus dem privaten Kreis der Tageskinder einspringen könnte. 

Außerdem möchte ich durch eine gute Vernetzung mit anderen Tageseltern an einer Notfallbetreuung arbeiten.

Sie haben laut § 23SGBVIII einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat.  

Um eine Infektion zu senken, waschen wir regelmäßig die Hände. Ebenfalls lüfte ich in regelmäßigen Abständen gut durch. Damit man stets daran erinnert wird, habe ich eine Co² Messstation, die die Luftqualität im Innenraum überprüft.  

Das tägliche Rausgehen gehört zur Stärkung des Immunsystems dazu.

Krankheit der Tageskinder

Kleinkinder erkranken in der Regel sehr schnell. Sie brauchen viel Ruhe und die liebevolle Umsorgung der Eltern. Daher bitte ich sie, liebe Eltern, um ihr Verständnis das erkrankte Kind zu Hause zu lassen, um die anderen Tageskinder vor einer Ansteckung zu schützen und meinerseits gesund zu bleiben, um weiterhin eine Betreuung ihrer Schützlinge gewährleisten zu können. Erst wenn das Kind 48 Stunden symtomfrei und nicht mehr ansteckend ist, können Sie gerne ihr Kind wieder in die Kintertagespflege kommen lassen. 

Sehr wichtig ist aber auch, dass ansteckende Krankheiten gemeldet werden müssen. 

Sollte das Tageskind krank werden, bitte ich um zeitige Meldung, damit ich meine Tagesplanung  darauf abstimmen kann. Und bitte denken Sie daran Ihnen steht vom Gesetz her eine Arbeitsbefreiung zu, wenn Ihr Kind krank ist.

Notfallversorgung der Tageskinder/ Versorgungsvollmacht

Sollte das Tageskind während der Betreuungszeit krank werden oder sich verletzen ist es wichtig, dass mindestens ein Sorgeberechtigter immer für mich erreichbar ist.

(Notfallnummer muss angegeben werden) 

Die Versorgung von Krankheiten oder Verletzungen, die über die erste Notfallversorgung hinausgeht, darf ich nicht vornehmen. Für Ausnahmeregelungen brauche ich eine Vollmacht von den Sorgeberechtigten und zusätzlich eine Bescheinigung vom Arzt, falls es etwas Harmloses ist, wie zum Beispiel eine Salbe aufzutragen. Näheres wird im Betreuungsvertrag festgehalten.